Neues aus der KITA

 

 

Aktuelles

Am 11.11.2025 findet ein St.Martinsumzug der Evang. Luth. Kindertagestätten Tegernseer Tal zusammen mit der katholischen Kirchengemeinde und dem St. Quirinus Kindergarten statt. Mehr dazu entnehmen sie dem Aushang.

Voranmeldung für unsere Kindertagesstätten

Anmeldungen erfolgen über das landkreisweite Online-Portal „Little Bird“. 

Stichtag für das folgende KITA-Jahr 2026-27 ist der 01.März 2026. 

Später eingehende Anmeldungen können unter Umständen nicht mehr für das kommende Kita-Jahr berücksichtigt werden. Die Kinder verbleiben aber natürlich auf einer Warteliste und Sie werden umgehend informiert, wenn ein Platz zur Verfügung steht.

 

 

 

Wichtige Informationen:

Vor der Anmeldung müssen sie sich erst im Portal "little-bird" registrieren.

Über das Portal können Kinder erst ab dem Tag ihrer Geburt für einen Platz angemeldet werden.

Die Anmeldung ist  frühestens 18 Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum möglich. 

 

 

 

 

Die Plattform "Little Bird" ist unter folgender Adresse erreichbar:

https://kinderbetreuung-landkreis-miesbach.little-bird.de

 

Bei Fragen zu "Little Bird" wenden Sie sich gerne an Frau Lechner vom Landratsamt Miesbach und natürlich an das Leitungsteam, wie bei allen anderen Fragen zum Thema Anmeldung.

 

Aufnahmekriterien und weitere Infos

 

Für die Einrichtungen wird eine Warteliste geführt. Der Eintrag in diese Liste erfolgt automatisch über die Voranmeldung.

Krippen-, Kindergarten- und Hortplätze werden unter Berücksichtigung des Alters des Kindes sowie sozialer Kriterien (Berufstätigkeit, alleinerziehend, in Ausbildung etc.) vergeben. Die Zuteilung in die einzelnen Gruppen erfolgt durch die Leitung nach pädagogischen und personellen Erfordernissen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Der Wohnort und die angegebene „Wunschgruppe“ kann bei der Platzvergabe u.U. nicht berücksichtigt werden.

In die Krippe werden vorrangig Kinder aus den Talgemeinden aufgenommen, im Kindergarten vorrangig Kinder aus Tegernsee und Gmund, im Hort ist die Schulzugehörigkeit in der jeweiligen Grundschule ausschlaggebend, da diese Kommunen die Einrichtung offiziell mittragen. Kindern aus anderen Gemeinden kann nur dann ein Platz gewährt werden, wenn er von keinem anderen Kind aus dem Tal benötigt wird. In diesem Fall muss bei der Heimatgemeinde ein sog. „Gastkinderantrag“ gestellt und dort auch bewilligt werden.

Die Aufnahme der Kinder in die Einrichtungen erfolgt je nach Platzkapazitäten das ganze Jahr über. Erfahrungsgemäß verlässt ein großer Teil der Kinder die Einrichtung in den Sommermonaten bzw. im Herbst.

Bei Aufnahme in die Einrichtung findet ein Gespräch mit der Einrichtungsleitung statt.

Bestandteile des Gesprächs sind die Bekanntgabe des Schnuppertages, des ersten Tages in der Einrichtung und das Ausfüllen des Betreuungsvertrages.

Häufig gestellte Fragen zu unseren Einrichtungen werden in unseren FAQ (KinderkrippeKinderhortKindergarten) beantwortet.